Forschungszulage bis zu 1.Mio. € - Zuschuss mit Rechtsanspruch für Ihr Unternehmen!
Der Umfang beläuft sich auf eine Höhe von bis zu 1. Mio. € Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, das heißt, es gibt kein Wettbewerbsverfahren und keinen Fördertopf-Deckel. Der Zuschuss wird am Ende des Jahres einfach mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnet beziehungsweise ausgezahlt und ist nicht auf ein Projekt begrenzt. Zudem besteht die Möglichkeit, dieses Instrument zu nutzen, vom Start-up bis zum großen Unternehmen!
Weitere Informationen & Ansprechpartner: Michael Krause, info(at)igk.ev.de