Forschungszulage bis zu 1.Mio. € - Zuschuss mit Rechtsanspruch für Ihr Unternehmen!

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Forschungszulagengesetz in Kraft getreten. Neben der Projektförderung können Sie zukünftig dieses Instrument nutzen, um themenoffene Innovationsprojekte zu initiieren.

Der Umfang beläuft sich auf eine Höhe von bis zu 1. Mio. € Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, das heißt, es gibt kein Wettbewerbsverfahren und keinen Fördertopf-Deckel. Der Zuschuss wird am Ende des Jahres einfach mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnet beziehungsweise ausgezahlt und ist nicht auf ein Projekt begrenzt. Zudem besteht die Möglichkeit, dieses Instrument zu nutzen, vom Start-up bis zum großen Unternehmen!

Weitere Informationen & Ansprechpartner: Michael Krause, info(at)igk.ev.de