Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV

Mehr Sicherheit im Unternehmen!

Jeder Mitarbeitende, der gelegentlich oder regelmäßig mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet, muss nicht nur Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuell gültigen Vorschriften. Unternehmen, die nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenbediener einsetzen, gehen ein großes Risiko bei einem Unfall ein.

Zielgruppe
Mitarbeitende welche im Unternehmen mobile Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen bedienen sollen

Rechtliche Grundlagen
BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898

Inhalte der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen, Eignung
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung durch Bediener
  • Umgang mit Last
  • Übersteigen
  • PSAgA / PSA richtig anlegen
  • Verkehrsregeln, Verkehrswege
  • Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt
  • Theorieprüfung

Praxis
Einweisung an der Hubarbeitsbühne
Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinenkategorien

Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, während der Berufsausbildung eventuell ab 16 Jahre, gesundheitliche Eignung.

Nachweis
Nach erfolgreichen Prüfungen mittels Fahrausweis im Scheckkartenformat und Zertifikat.

Gültigkeit
Dieser personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen / der Betreiber hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und regelmäßig zu unterweisen.

Dauer
1 Tag

Ihr Ansprechpartner

Bernd Derenbach

Tel. 02241 – 981917

Mail: bd(at)igk-ev.de