Regale prüfen

Die Rechtsgrundlage für Regalprüfungen ist die Betriebssicherheitsverordnung. Die Europäische Norm DIN EN 15635, die DGUV R 108-007 und die DGUV I 208-043 enthalten wichtige Empfehlungen in Bezug auf Prüfungen und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen. Die Prüfung der Regale liegt in der Verantwortung des Betreibers. Er legt fest, wen er mit dieser Prüfung beauftragt.

Dabei muss er darauf achten, dass die ausgewählte Person über die Voraussetzungen verfügt, um als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung tätig zu werden.

Die Norm DIN EN 15635 unterscheidet zwischen einer Experteninspektion (mindestens einmal im Jahr) und einer wöchentlichen Sichtkontrolle.

Wichtige Informationen zur statischen Sicherheit von Lagersystemen findet man in dieser europäische Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl"

Im Markt findet man neben Regalinspekteur auch die Bezeichnungen Regalinspektor, Regalkontrolleur oder Regalprüfer.

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Herstellerunabhängige Prüfung Ihrer Regalanlagen gemäß den aktuellen Vorschriften
Experten mit langjähriger Erfahrung in der Regalinspektion
Neutrale Feststellung aller Schäden und Mängel

Welche Regale müssen geprüft werden?

Gemäß der DIN EN 15635 sind alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl, die gewerblich genutzt werden, prüfpflichtig. Dazu gehören u.a.:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale

Jetzt Regalinspektion anfragen.

Ihr Ansprechpartner

Bernd Derenbach

Tel. 02241 – 981917

Mail: bd(at)igk-ev.de