Bedienerausweis für flurgesteuerte Krane gemäß DGUV

Mehr Sicherheit im Unternehmen!

Jeder Mitarbeitende, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Kran arbeitet, muss nicht nur Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuell gültigen Vorschriften. Unternehmen, die nicht ausreichend ausgebildete Staplerfahrende einsetzen, gehen ein großes Risiko bei einem Unfall ein.

Krane spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine wichtige Rolle.

Wir schulen Ihr Fachpersonal für den optimalen und sicherheitsbewussten Umgang mit Ihren Krananlagen.

Zielgruppe
Mitarbeitende die im Unternehmen Krananlagen bedienen sollen.

Rechtliche Grundlagen
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur diejenigen Personen einen Kran führen oder bedienen dürfen, die eine entsprechende Befähigung nachweisen können (DGUV Vorschrift 52).

DGUV Vorschrift 1
DGUV Grundsatz 309-003
DGUV Grundsatz 309-009
Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV

Diese umfasst eine theoretische und praktische Prüfung, die durch unseren qualifizierten Lehrgangsleiter abgenommen wird.

Eine jährliche Unterweisung der Bedienenden ist verpflichtend.

Bei der IGK/IBA Akademie können Mitarbeitende von Firmenkunden als auch Privatpersonen den gewünschten Bedienerschein erlangen.

Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Grundsatz 309-003 und beinhaltet eine theoretische als auch eine praktische Prüfung. Themen sind u.a.:

  • Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Gesetzliche Vorschriften, UVV
  • Aufbau und Funktion von Krananlagen, Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, Sichtprüfungen
  • Unterschiedliche Antriebs- und Bedienarten
  • Umgang mit Lasten, Sondereinsätze, Verhalten bei Störungen
  • Einweisung am Kran, praktische Übungen für den sicheren Umgang
  • Praktische und theoretische Prüfung

Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, während der Berufsausbildung eventuell ab 16 Jahre, gesundheitliche Eignung.

Nachweis
Nach erfolgreichen Prüfungen mittels Bedienerausweis und Zertifikat.

Gültigkeit
Dieser personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen / der Betreiber hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und regelmäßig zu unterweisen.

Dauer
1 Tag


Ihr Ansprechpartner

Bernd Derenbach

Tel. 02241 – 981917

Mail: bd(at)igk-ev.de